Navigation überspringen

Sonderpädagogische Beratung - Prüfung des Anspruchs auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA)

Die allgemeine Schule wird von den sonderpädagogischen Diensten unterstützt, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungsprobleme ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder jedenfalls deutliche Anhaltspunkte eines solchen Bedarfes vorliegen. 

Liegen Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch vor, dann sollte die Prüfung des Anspruchs auf ein SBA beantragt werden. 

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.