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Sprachförderung in der Schule

Die zentrale Bedeutung der deutschen Sprache und die Förderung von Kindern mit einem sprachlichen Förderbedarf, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen, sind in allen geltenden Bildungsplänen verankert. Sprachkenntnisse zu vermitteln ist ein zentrales Aufgabenfeld aller Schularten sowie Auftrag aller am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten. Alle Fächer haben einen sprachbildenden Auftrag und achten auf einen korrekten, angemessenen, partner- und situationsbezogenen Sprachgebrauch.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Kultusministerium.

Verwaltungsvorschrift zum Sprachförderbedarf

Verwaltungsvorschrift (vom 31.05.2017) des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen 

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