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Schulfremdenprüfung

Allgemeines
Informationen zur Hauptschulabschluss-, Werkrealschulabschluss- und Realschulabschlussschulfremdenprüfung finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

Informationen zu den einzelnen Prüfungsterminen sowie den geltenden Prüfungsausführungsbestimmungen erhalten Sie ebenfalls auf der Seite des Kultusministeriums - immer unter der jeweiligen Schulart.
 
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung beim Staatlichen Schulamt  stets bis spätestens zum 01. März erfolgen muss. Zur Anmeldung verwenden Sie - je nach angestrebtem Abschluss - die nachfolgenden Formulare.





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